RheinVertrieb Köllen e.K.

- Makler aus Leidenschaft -


Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 1.)    Geltung der AGB

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für beide Teile als rechtsverbindlich vereinbarter Vertragsinhalt. Die Übergabe oder Bekanntgabe der AGB und deren widerspruchslose Annahme gelten als Anerkennung. Bei laufenden Geschäftsfällen bedarf es nur der einmaligen Bekanntgabe oder Übergabe.

 

 2.)    Umfang unserer Tätigkeit

Gegenstand unserer Tätigkeit ist in der Regel der bloße Nachweis der Gelegenheit zum Vertragsabschluß. Wir sind nicht zur Vermittlung verpflichtet. Es bedarf nicht unserer Mitwirkung bei den Vertragsverhandlungen oder dem Abschluss des Vertrages selbst. Grundstückserschließungen, Bearbeitungen von Behördenangelegenheiten, Steuerberatung (insbesondere Grunderwerbsteuerpflicht) sowie die Erkundigung über die Vermögensverhältnisse gehören nicht zu unseren Aufgaben und können, soweit sie von uns gleichwohl vorgenommen werden, gesondert in Rechnung gestellt werden.

 

 3.)    Haftungsausschluss

Unsere Angebote fußen auf Angaben der Auftraggeber. Wir sind nicht verpflichtet, Erkundigungen über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben einzuziehen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie für die Bonität und Verfügungsberechtigung der Vertragspartner übernehmen wir daher keine Gewähr.

 

 4.)    Tätigkeit für den anderen Vertragspartner

Unbeschadet dessen, dass der Auftraggeber an uns bei Zustandekommen eines Vertrages eine Provision zu entrichten hat, können wir auch für die Vertragspartner des Auftraggebers eine Tätigkeit entfalten und mit ihnen eine Provision vereinbaren.

 

 5.)    Gebühren

Nachstehende Gebühren sind als Nettobeträge anzusehen, denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist:

- bei Nachweis von Haus- und Grundbesitz für Käufer und Verkäufer je 3% des Kaufpreises zzgl. gesetzl. MwSt.

- bei Abschluss eines Mietvertrages beträgt die Provision bei Verträgen bis zu fünf Jahren die zweifache Monatsmiete zzgl. gesetzl. MwSt., bei Verträgen über fünf Jahren -Optionsrechte gelten als volle Vertragsdauer- die vierfache Monatsmiete zzgl. gesetzl. MwSt.

- für die Begründung eines Ankaufrechtes oder Vorkaufrechtes sind von dem hierdurch Begünstigten 1% zzgl. des Kaufwertes als Nachweisprovision zu zahlen. Steht die Höhe des Kaufwertes nicht fest, so ist zumindest der vierzehnfache Jahresmietwert als Kaufwert zugrunde zu legen. Für die Begründung von Vormietrecht oder eine Option sind 1% zzgl. des Mietzinses für die Vertragsdauer, zumindest für fünf Jahre, höchstens für zehn Jahre zzgl. gesetzl. MwSt. zu zahlen.

- für den Nachweis eines Objektes, welches sich im Zwangsversteigerungsverfahren befindet, sind zum Erstehen 3% zzgl. gesetzl. MwSt. bei Zuschlag zu zahlen. Vom Eigentümer bzw. Auftraggeber 3% zzgl. gesetzl. MwSt. bei Abschluss eines Bietungsabkommens bzw. wenn kein Bietungsabkommen geschlossen wird, bei Versteigerungszuschlag.

- Bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Provision 3% zzgl. gesetzl. MwSt vom Kaufpreis. Ist ein solcher nicht vereinbart, tritt an dessen Stelle nach unserer Wahl entweder der 25-fache Jahreserbbauzins oder der zu errechnende Kapitalbarwert des Erbbaurechtes. Bei der Berechnung des Kapitalbarwertes ist der marktübliche Effektivzinssatz für Hypothekendarlehen mit einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren bei 100 % Auszahlung anzusetzen.

 

6.)    Fällige Provisionen

Die Maklergebühr ist fällig bei Abschluss des Vertrages. Wer für einen Dritten einen Maklerauftrag erteilt, wird persönlich provisionspflichtig, wenn die Maklergebühr von dem Dritten aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht gezahlt wird. Fällige Provisionsbeträge, die vier Wochen nach Entstehung noch nicht an uns entrichtet sind, sind von dann ab mit 1% monatlich zu verzinsen.

 

 7.)    Provisionsanspruch bei Nichterfüllung

Der Gebührenanspruch entfällt nicht, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird (Aufhebung, Auflösung, Rücktritt) infolge Verschuldens einer der beiden Vertragspartner, durch Aufhebung hinfällig wird, oder sich aus einem Grund als rechtsungültig erweist, den einer der Vertragspartner zu vertreten hat.

 

 8.)    Pflichten des Auftraggebers und Schadenersatz

Unsere Angebote und Mitteilungen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht weitergegeben werden. Unbefugte Weitergabe oder indiskrete Behandlung der Angebote oder Mitteilungen ziehen Schadenersatz in Höhe der Gesamtprovision nach sich, zumindest 6% der Kaufsumme zzgl. gesetzl. MwSt. wenn kein höherer Schaden nachgewiesen wird. Eine von uns mitgeteilte Gelegenheit zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes wird als bisher unbekannt anerkannt, wenn nicht innerhalb von drei Tagen schriftlicher Widerspruch erfolgt und gleichzeitig nachgewiesen wird, woher die Kenntnis stammt. Der Auftraggeber hat sich vor Abschluss des Vertrages bei uns zu vergewissern, ob wir zum Zustandekommen des beabsichtigten Geschäftes durch Nachweis oder Vermittlung beigetragen habe. Unterlässt er dies, so kann er sich nicht darauf berufen, von meiner Tätigkeit keine Kenntnis gehabt zu haben. Die Auftraggeber sind verpflichtet, uns unaufgefordert binnen drei Tagen den Abschluss eines mündlichen oder schriftlichen Vertrages mitzuteilen. Bei Nichtbeachtung dieser Bedingung können wir außer der entstandenen Maklergebühr Schadenersatz für weitere, durch den bereits erfolgten Vertragsabschluss überflüssig gewordene, Tätigkeit verlangen.

 

 9.)    Übernahme anteiliger Provisionen

Bei Ausübung eines Vorkaufrechts obliegt dem Auftraggeber die Pflicht, auf den Vorkaufsberechtigten einzuwirken, dass er die anfallenden Provisionszahlungen zu übernehmen hat. Unterlässt dies der Auftraggeber oder übernimmt der Vorkaufsberechtigte diese Verpflichtung nicht, so hat der Auftraggeber die auf beide Vertragsparteien entfallende Provision, entsprechend 5.), zu entrichten.

 

10.)   Andere Immobiliengeschäfte

Andere Immobiliengeschäfte mit nachgewiesenen Vertragspartnern binnen 36 Monaten sind ebenfalls gebührenpflichtig.

 

11.)   Verjährunsfrist

Wird ein provisionspflichtiger Abschluss nicht mitgeteilt, dann beginnt die Verjährungsfrist hinsichtlich des Provisionsanspruchs erst mit dem Ablauf des Jahres zu laufen, in dem von dem Abschluss Kenntnis erhalten wurde. Dies gilt auch dann, wenn irrtümlich der Abschluss für nicht provisionspflichtig gehalten wurde.

 

12.)   Ersatzgeschäfte

Wenn anstelle des erteilten Auftrages ein anderes Rechtsgeschäft abgeschlossen wird (z.B.: statt Vermietung, Kauf, Einräumung eines Vorkaufrechts, Übertragung des Verfügungsrechts über ein Grundstück in einer wie immer gearteten Rechtsform), dann wird die Maklergebühr in der für das betreffende Rechtsgeschäft üblichen Höhe fällig. Ergeben sich innerhalb von 36 Monaten Abänderungen des abgeschlossenen Vertrages, so ist die Maklergebühr ebenfalls zu zahlen, wenn sie höher liegt als die Gebühr für den vorher abgeschlossenen Geschäftsvorgang.

 

13.)   Nebenabreden

Nebenabreden erhalten nur dann Gültigkeit, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Die teilweise Unwirksamkeit von Bedingungen berührt die Gültigkeit anderer Bedingungen nicht.

 

14.)   Zwischenverkauf oder -vermietung

bleibt vorbehalten.

 

15.)   Salvatorische Klausel

Für den Fall, dass eine der vorgenannten Bedingungen gegen geltendes Rechtverstossen sollte, so soll doch jede der anderen Bedingungen im vorgenannten Sinne Bestand haben. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Klausel treten, die im wirtschaftlichen Sinne der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln


RheinVertrieb Köllen e.K.

- Immobiliengesellschaft -

Hausanschrift:  Eiserweg 22, 51503 Rösrath

Telekontakte:  Telefon: 02205 909 2727  E-Mail: mail@RheinVertrieb.de

 

Inhaber:  K. Martin Köllen | Sitz der Unternehmung:  Rösrath | Amtsgericht Köln:  HRA 21375